Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Garten- und Landschaftsbauarbeiten zwischen Florian Bondzio, Gartenbau Bondzio, Bahnhofstraße 16, 83224 Staudach-Egerndach (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde").
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung bzw. dem Angebot. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen eine angemessene Vergütung zu verlangen.
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert über 5.000 € kann der Auftragnehmer eine Anzahlung in Höhe von 30% der Auftragssumme verlangen.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.
Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.
Ausführungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
Die Ausführungsfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und Erhalt einer vereinbarten Anzahlung.
Die Ausführungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Auftragnehmers liegen (z.B. Witterungseinflüsse, behördliche Anordnungen, Materialengpässe).
Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Baustelle zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten vorbereitet ist. Dies umfasst insbesondere:
Verzögerungen, die durch die Nichterfüllung dieser Pflichten entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Mehrkosten, die dadurch entstehen, sind vom Kunden zu tragen.
Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Kunden über. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellungsanzeige beanstandet.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Für Mängel der erbrachten Leistungen haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Für lebende Pflanzen gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Besondere Regelungen für Pflanzen:
Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
Ausgeschlossen ist die Gewährleistung bei natürlicher Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder Schäden durch höhere Gewalt.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Der Kunde haftet für Schäden, die durch unzureichende oder fehlerhafte Angaben über die Beschaffenheit des Untergrunds, unterirdische Leitungen oder sonstige Gegebenheiten der Baustelle entstehen.
Gelieferte Materialien und eingebaute Pflanzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Kunde kann bis zum Beginn der Arbeiten kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Nach Beginn der Arbeiten ist ein Rücktritt nur gegen Erstattung der bis dahin angefallenen Kosten und einer angemessenen Aufwandsentschädigung möglich.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die erforderlichen Mitwirkungshandlungen trotz Mahnung nicht erbringt.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Vertragsabwicklung und gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Januar 2025
Florian Bondzio
Gartenbau Bondzio
Bahnhofstraße 16
83224 Staudach-Egerndach
Deutschland
Telefon: +49 1577 / 639 893 1
E-Mail: [email protected]
Diese AGB wurden speziell für Garten- und Landschaftsbauarbeiten erstellt und berücksichtigen die Besonderheiten dieser Branche sowie die rechtlichen Anforderungen in Deutschland und Österreich.